N. Unfälle und Schäden
Nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden hat der Mieter unverzüglich die Polizei vor Ort zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter, den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll für jegliche daraus erwachsenden wirtschaftlichen Nachteile des Vermieters. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat den Vermieter selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich telefonisch über den jeweiligen Vorfall zu unterrichten und einen ausführlichen schriftlichen Bericht zu verfassen. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Außer dem genormten Europäischen Unfallbericht dürfen keine Dokumente bezüglich des Unfalls unterschrieben werden. Ein Formular für den Unfallbericht befindet sich bei den Bordpapieren im Handschuhfach. Verschleißschäden gehen nur zu Lasten des Vermieters, wenn sie nicht auf unsachgemäße Behandlung des Mieters zurückzuführen sind. Werden unterwegs Schäden festgestellt, so ist der Vermieter per Mail unverzüglich zu unterrichten. Sollte eine Reparatur notwendig sein, ist das Fahrzeug, noch bevor weitere Schäden eintreten können, unverzüglich abzustellen. Die Weiterfahrt, auch bis zur nächsten Werkstatt, ist nur nach der vorherigen Zustimmung des Vermieters zulässig. Dies gilt nicht, wenn nach der Art des Schadens ein Folgeschaden auszuschließen ist. Im Falle einer Panne oder einer Fehlfunktion des Fahrzeuges (z.B. Motorlampe leuchtet, Reifenpanne) ist zunächst Hey Van zu kontaktieren. Sollte der Mieter das Fahrzeug in eine Werkstatt bringen oder bringen lassen, so ist der Vermieter unverzüglich und vor Erteilung des Reparaturauftrages über die Werkstatt, Dauer und Kosten der Reparatur zu informieren. Die Genehmigung der Reparatur ist abzuwarten. Reparaturkosten übernimmt der Vermieter nur, wenn die Reparatur vorher durch ihn genehmigt wurde und nur gegen Vorlage entsprechender Belege. Die genaue Kontaktadresse der Werkstatt ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bei Fahrzeugschäden über einer Grenze von 100,00 € (Bagatellschaden) hat der Mieter darüber hinaus unverzüglich einen Schadensbericht mit Schadenhergang und Beschreibung des Schadensbildes per E-Mail an den Vermieter zu schicken.
Reifenschäden: Im Mietzeitraum auftretende Reifenschäden gehen zu Lasten des Mieters, soweit sie nicht nachweislich aus der Zeit vor Fahrzeugübernahme herrühren. Entstehende Kosten für den Abschleppdienst oder die Montage der Reifen müssen vom Mieter nicht übernommen werden, soweit die vom Mieter abgeschlossene Schutzbrief Versicherung diese Kosten deckt. Die Materialkosten wie z.B. Reifen müssen vom Mieter selbst bezahlt werden.
Steinschläge in Scheiben: Steinschläge in Scheiben werden aus Haftungs-gründen bei Vermietfahrzeugen (Wohnmobilen) nicht repariert. Es wird die gesamte Scheibe ausgetauscht. Die anteiligen Kosten (Selbstbeteiligung Teilkasko 500,00 €) trägt der Mieter.
Unsachgemäße Befüllung des Wassertanks: Regelung bei falscher Befüllung des Wasser- und Dieselkraftstofftanks: Das Wassersystem kann, wenn unsachgemäß Dieselkraftstoff in den Tank gefüllt wurde, nicht gereinigt werden. Es muss komplett ausgetauscht werden. Dies betrifft Tanks, Boiler, Pumpe, Wasserhähne und Leitungen. Die Kosten sind vom Mieter in ganzer Summe zu tragen. Ebenso haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Schäden am Fahrzeug und dem Zubehör.
Beschädigungen an dem Sonnensegel: Um Beschädigungen an dem Sonnensegel zu vermeiden, gilt es Folgendes zu beachten: Das Sonnensegel darf niemals bei starkem Wind oder Regen aufgestellt werden und im aufgestellten Zustand nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Die Kosten für ein neues Sonnensegel mit Montage muss bei Zuwiderhandlung der Mieter tragen. Um zur Schadensminderung beizutragen, ist der Vermieter verpflichtet, zunächst im Zusammenwirken mit dem Vermieter zu klären, ob über die abgeschlossene Schutzbriefversicherung Leistungen wie Hotelübernachtung, Ersatzfahrzeug (PKW), Fahrzeugrückholung, Bahnrückreise etc. zu erlangen sind. Soweit solche Leistungen reichen, dienen diese zur Entlastung des Vermieters.
Es werden von Hey Van nur die Leistungen des Schutzbriefes zugesichert, alle weiteren Kosten trägt der Mieter.